Für die Bekämpfung von Seuchen bei Nutzgeflügel, das zur Lebensmittelerzeugung gehalten wird, gibt es aktuell zwei Methoden: flächendeckende, vorbeugende Impfung gesunder Tiere oder gezielte Tötung und Beseitigung betroffener Tiere.
Moderne Diagnosesysteme, insbesondere aus dem Bereich der Molekularbiologie (z.B. die sogenannte PCR-Technik), erlauben heute die sichere und hoch-sensitive Erkennung bekämpfungspflichtiger Tierseuchen binnen kürzester Zeit, d. h. innerhalb weniger Stunden.
Wir kümmern uns im Falle behördlich angeordneter Bestandsräumungen im Wirtschaftsgeflügelbereich um die tierschutzgerechte und schnelle Ausführung. Schnelligkeit trägt entscheidend dazu bei, den Erregern der Tierseuche die weitere Vermehrung und damit die Ausbreitung zu erschweren. Weitere Tierbestände auf diese Weise vor Ansteckung zu bewahren, ist für uns im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung angewandter Tierschutz im besten Sinne.
Tierseuchen beeinträchtigen nicht nur die Ökonomie der Tierhaltung, sie verunsichern auch das Verbraucherverhalten und haben damit negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach Fleisch und Fleischprodukten.
So berichten beispielsweise Grabkowsky und Windhorst in World Poultry (25 (8), 2009, S 12 ff) über eine Verdoppelung der weltweiten Geflügelfleischproduktion zwischen 1992 und 2007 und einen gleichzeitigen Rückgang der italienischen Geflügelfleischproduktion von 1.105.000 t im Jahre 1992 auf nur noch 947.000 t im Jahre 2007 und erläutern, dass "mehrere Ausbrüche von aviärer Influenza in den Produktionszentren im Norden Italiens die negative Entwicklung verursachten".
um bei notwendigen Tötungsmaßnahmen zur Eindämmung einer Seuchenausbreitung möglichst wenige Tiere töten zu müssen: